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Hire in Spanien

Employer of Record in Spanien
Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Spanien expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.
Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Spanien einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.
Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Spanien und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.
Einstellung in Spanien
In Spanien wird die Beschäftigung hauptsächlich durch das Arbeitnehmerstatut geregelt, das einen starken Arbeitnehmerschutz vorsieht und von Arbeitgebern große Sorgfalt im Detail verlangt. In Tarifverträgen, den sogenannten convenios colectivos, werden die Standards für die einzelnen Berufszweige geregelt, beispielsweise die gesetzliche Gehaltsspanne, die Arbeitszeiten und die Urlaubstage, und sie haben große Auswirkungen für Beschäftigte und Arbeitgeber.
Arbeitsverträge in Spanien
Wenn Sie planen, in Spanien Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige allgemeine Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.
Arbeitszeiten
In den Arbeitsverträgen muss die maximal zulässige Stundenzahl für die Beschäftigten angegeben sein. Tarifverträge können die zulässige Arbeitszeit begrenzen, aber die Arbeiterstatuten erlauben nicht mehr als 40 Stunden pro Woche im Durchschnitt und nicht mehr als neun Stunden pro Tag.
Beschäftigte haben Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zwischen den Schichten. Es ist eine wöchentliche Ruhezeit von anderthalb Tagen erforderlich, in der Regel einschließlich des ganzen Sonntags sowie des Samstagnachmittags oder Montagmorgens.
Beschäftigte, die mehr als sechs Stunden ununterbrochen arbeiten müssen, haben Anspruch auf eine mindestens 15-minütige Pause.
Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen maximal acht Stunden pro Tag arbeiten und müssen zwei Ruhetage pro Woche sowie eine 30-minütige Pause erhalten, wenn ihr Arbeitstag mehr als viereinhalb Stunden am Stück beträgt.
Entlohnung
Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Spanien wird den monatlichen Mindestlohn (SMI) um 5 % auf 1.134 € anheben, und zwar für 14 Zahlungen, oder auf 1.080 €, wenn das Gehalt in 12 Monatszahlungen und zwei Bonuszahlungen aufgeteilt wird.
- Die Änderung der IRPF-Quellensteuer würde Einkommen von bis zu 22.000 € betreffen.
- In Tarifverträgen kann die gesetzliche Gehaltsspanne geregelt werden.
Als Ihr Employer of Record in Spanien können wir Ihnen Ressourcen und Einblicke in die Mitarbeitervergütung bieten, damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.
Sonderzahlungen
Beschäftigte in Spanien haben zusätzlich zu ihrem Jahresgehalt Anspruch auf zwei weitere Zahlungen pro Jahr. In Arbeitsverträgen kann festgelegt werden, dass die beiden Sonderzahlungen eines Beschäftigten im Laufe des Jahres anteilig gezahlt werden, obwohl sie in der Regel zu Weihnachten und vor den Sommerferien ausgezahlt werden.
Probezeit
Im Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von zwei bis sechs Monaten vereinbart werden.
Kündigungen und Abfindungen
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag muss die Kündigung in Spanien gerechtfertigt sein, sonst müssen Sie die Arbeitskraft wieder einstellen oder eine Abfindung und Schadensersatz zahlen.
Beschäftigte, denen zu Unrecht gekündigt wurde, d. h. bei denen der Kündigungsgrund nicht hinreichend nachgewiesen wurde oder der Kündigungsgrund die Kündigung nicht rechtfertigt, haben Anspruch auf:
- eine Abfindung in Höhe von 33 Tagesgehältern für jedes zusammenhängende Beschäftigungsjahr, bis zu einer Höchstdauer von 24 Monaten oder Wiedereinstellung
- sechs Stunden bezahlte Freistellung pro Woche während der Kündigungsfrist, um einen neuen Arbeitsplatz zu suchen
Sozial- und Arbeitgeberleistungen in Spanien
Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Spanien die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.
Mutterschutz und Elternzeit
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub und bei Mehrlingsgeburten auf zwei zusätzliche Wochen pro Kind. Die Sozialversicherung zahlt während des Mutterschaftsurlaubs 100 % des Gehalts der Arbeitnehmerin.
Beschäftigte können eine Aussetzung ihres Arbeitsvertrags für bis zu 15 Monate beantragen, um sich der Kinderbetreuung zu widmen, und der Arbeitgeber muss die Stelle bis zur Rückkehr freihalten.
Urlaub
Beschäftigte haben Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens 30 Tagen, der durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge gesteigert werden kann.
Fällt der Urlaub einer Arbeitskraft mit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zusammen, z. B. Schwangerschaft, Geburt oder Stillen, hat die Arbeitskraft Anspruch auf bezahlten Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt innerhalb desselben Jahres.
Feiertage
Es gibt die folgenden acht landesweiten Feiertage:
- Neujahr
- Karfreitag
- Internationaler Tag der Arbeit
- Mariä Himmelfahrt
- Spanischer Nationalfeiertag
- Allerheiligen
- Tag der spanischen Verfassung
- 1. Weihnachtsfeiertag
Beschäftigte haben Anspruch auf 14 Feiertage pro Jahr, darunter alle acht nationalen plus vier regionale und zwei lokale Feiertage. Die spanische Regierung kann beschließen, Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am folgenden Montag zu begehen.
Freistellung im Krankheitsfall
Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall zahlt die Sozialversicherung 75 % des Monatsgehalts der Beschäftigten ab dem zweiten Tag der Abwesenheit.
Bei nicht berufsbedingten Erkrankungen oder Unfällen haben Beschäftigte Anspruch auf 60 % ihres Monatsgehalts ab dem vierten Tag der Abwesenheit. Leistungen in Höhe von 60 % des Monatsgehalts werden vom Arbeitgeber für die Tage vier bis 15 und vom Sozialversicherungssystem für die Tage 16 bis 20 gezahlt. Ab dem 21. Tag steigt die Leistung auf 75 % des Monatslohns und wird vom Sozialversicherungssystem gezahlt.
Tarifverträge können zusätzliche Leistungen vorsehen, bei denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem Sozialversicherungszuschlag und dem Gehalt der Beschäftigten zu zahlen.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung für spanische Beschäftigte wird von der Sozialversicherung finanziert, aber einige Fachkräfte, insbesondere leitende Angestellte, fordern häufig eine zusätzliche Kranken- und Lebensversicherung oder einen Zuschuss anstelle einer zusätzlichen Absicherung.
Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen
Neben der medizinischen Versorgung finanziert das spanische Sozialversicherungssystem zahlreiche Leistungen wie Unfallversicherung, Krankenhausaufenthalt, Altersrente, Invaliditätsleistungen und Arbeitslosengeld.
Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Sozialleistungen für Beschäftigte in Spanien ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten, wie zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge oder Lebensversicherungen, beraten.
Aktualisiert: 15. Februar 2024
Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Spanien
Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Spanien. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen.
Als Ihr Employer of Record in Spanien werden wir:
- Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Spanien besprochen und alle Fragen beantwortet werden
- Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag auf Englisch und auf Spanisch (oder in einer anderen Landessprache) vorbereiten
- Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
- Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
- Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann
Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.
Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Spanien
Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.
Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Spanien klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.
Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen.
Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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