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Hire in Employer of Record in Saudi-Arabien

Employer of Record in Saudi-Arabien
Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Saudi-Arabien expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.
Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Saudi-Arabien einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.
Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Saudi-Arabien und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.
Einstellung in Saudi-Arabien
Die Beschäftigung in Saudi-Arabien wird durch das Arbeitsgesetz, das Sozialversicherungsgesetz und die Bestimmungen der Scharia (islamisches Recht) geregelt.
Im Jahr 2015 verabschiedete der Ministerrat 38 Änderungen des Arbeitsgesetzes, die ein breites Spektrum von Beschäftigungsbedingungen betreffen, darunter Urlaubsansprüche, befristete Verträge und Kündigungsfristen. Mit den Änderungen wurden auch neue Strafen für Verstöße gegen das Arbeitsrecht eingeführt, die von 100.000 Riyal bis zur Schließung des Unternehmens reichen.
Die Allgemeine Organisation für Sozialversicherung verwaltet die Sozialversicherungsprogramme, die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Ruhestand, Invalidität oder Tod sowie Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bieten.
Arbeitsverträge in Saudi-Arabien
Wenn Sie planen, in Saudi-Arabien Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige standardmäßige Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.
Arbeitszeiten
Beschäftigte dürfen nicht verpflichtet werden, mehr als 40 Stunden pro Woche und acht Stunden pro Tag zu arbeiten.
Die reguläre Arbeitszeit beträgt acht Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche. Die Höchstarbeitszeit, einschließlich Überstunden, beträgt 12 Stunden pro Tag. Das Arbeitsministerium kann die Arbeitszeit für Beschäftigte in bestimmten gefährlichen Branchen oder Berufen auf sieben Stunden pro Tag begrenzen. Während des Fastenmonats Ramadan wird die Arbeitszeit für Muslime auf maximal sechs Stunden pro Tag oder 36 Stunden pro Woche reduziert.
Der Freitag ist der wöchentliche bezahlte Ruhetag für alle Beschäftigten, der 24 aufeinanderfolgende Stunden dauert.
Die Ruhezeiten sollten so geplant werden, dass Beschäftigte nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende Stunden ohne eine Pause von mindestens 30 Minuten für Ruhe, Gebet und Mahlzeiten arbeiten, vorausgesetzt, dass Beschäftigte nicht länger als 12 Stunden pro Tag am Arbeitsplatz bleiben. Die Ruhezeiten sind in die Arbeitszeit eingerechnet.
Entlohnung
Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- In der Privatwirtschaft gibt es keinen Mindestlohn, obwohl die Regierung 3.000 Riyal pro Monat empfiehlt.
- Die Löhne werden in individuellen Arbeitsverträgen festgelegt.
- Überstunden und Arbeit an Feiertagen werden mit 150 % des regulären Lohns vergütet.
- Die Löhne müssen mindestens monatlich während der regulären Arbeitszeit gezahlt werden.
- Arbeitgeber können ohne die schriftliche Zustimmung der Beschäftigten Lohnabzüge vornehmen, z. B. für die Rückzahlung von Darlehen, Bußgeldern oder Sozialbeiträgen.
Als Ihr Employer of Record in Saudi-Arabien können wir Ihnen Ressourcen und Einblicke in die Mitarbeitervergütung bieten,damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.
Sonderzahlungen
Saudi-Arabien schreibt den Arbeitgebern nicht vor, ihren Mitarbeitenden einen Bonus zu zahlen, aber es ist üblich, Beschäftigten am Eid al-Fitr einen Bonus in Form eines 13. Monatsgehalts zu zahlen.
Probezeit
Probezeiten von bis zu 90 Tagen sind erlaubt. Sie können mit der schriftlichen Zustimmung der Beschäftigten um weitere 90 Tage verlängert werden.
Beschäftigte dürfen nicht mehr als einmal bei demselben Arbeitgeber auf Probe beschäftigt werden, es sei denn, sie wechseln den Arbeitsplatz oder waren in den letzten sechs Monaten nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigt.
Kündigungen und Abfindungen
Bei einem unbefristeten Vertrag kann jede Partei den Vertrag aus einem triftigen Grund kündigen, der in einer schriftlichen Mitteilung mindestens 60 Tage vor der Kündigung angegeben wird.
Wenn entweder der Arbeitgeber oder der/die Beschäftigte einen Vertrag ohne die vorgeschriebene Kündigungsfrist kündigt, muss er/sie der jeweils anderen Partei den Lohn für die Dauer der Kündigungsfrist oder für die Restlaufzeit des Vertrags ersetzen.
Wenn Beschäftigte ohne triftigen Grund gekündigt werden und im Arbeitsvertrag keine Abfindung festgelegt ist, haben sie Anspruch auf 15 Tageslöhne für jedes Beschäftigungsjahr bei einem unbefristeten Vertrag. Die Mindestabfindung muss jedoch in beiden Fällen mindestens zwei Monatslöhne betragen.
Prämien zum Ende der Dienstzeit sind obligatorisch. Sie betragen ein halbes Monatsgehalt für jedes der ersten fünf Dienstjahre und ein Monatsgehalt für jedes weitere Jahr. Die Prämie wird anhand des letzten vollen Monatslohns berechnet. Beschäftigte, die kündigen, haben Anspruch auf ein Drittel der Prämie nach einer Betriebszugehörigkeit von zwei bis fünf Jahren und auf zwei Drittel der Prämie für eine Betriebszugehörigkeit zwischen fünf und 10 Jahren.
Eine Mitarbeiterin hat Anspruch auf die volle Prämie, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Monaten nach der Eheschließung oder innerhalb von drei Monaten nach der Entbindung beendet.
Ein Vertrag kann während der Probezeit von beiden Parteien fristlos gekündigt werden, es sei denn, er räumt dieses Recht nur einer der beiden Parteien ein und es gibt keine Prämie für das Ende der Dienstzeit.
Sozial- und Arbeitgeberleistungen in Saudi-Arabien
Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Saudi-Arabien die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.
Mutterschutz und Elternzeit
Schwangere Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub für vier Wochen vor und sechs Wochen nach dem Entbindungstermin. Mitarbeiterinnen, die ein Kind zur Welt bringen, das krank ist oder besondere Bedürfnisse hat, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Monat bezahlten Urlaub, der um einen weiteren Monat unbezahlten Urlaub verlängert werden kann, bis zu einem Maximum von insgesamt 18 Wochen bezahlten und unbezahlten Urlaubs.
Ein Arbeitgeber darf keiner Mitarbeiterin kündigen, die sich im Mutterschaftsurlaub befindet oder während der Dauer einer Krankheit, die durch die Schwangerschaft oder Entbindung bedingt ist, und bis zu 180 Tage danach.
Urlaub
Beschäftigte haben Anspruch auf 21 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren bei demselben Arbeitgeber erhöht sich diese Zahl auf 30 Tage pro Jahr.
Der Arbeitgeber kann die Termine für den Urlaub seiner Beschäftigten festlegen, muss sie aber mindestens 30 Tage im Voraus darüber informieren. Mit Erlaubnis des Arbeitgebers kann der Jahresurlaub auf das nächste Jahr verschoben werden.
Der Arbeitgeber kann den Urlaub bis zu 90 Tage nach dem Ende des Jahres, in dem er genommen werden sollte, verschieben, und er kann ihn verlängern, wenn die Arbeitsbedingungen dies erfordern und der/die Beschäftigte schriftlich zustimmt. Der Aufschub darf nicht über das Ende des Jahres hinausgehen, das auf das Jahr folgt, in dem der Urlaub genommen werden soll.
Nach mindestens zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsjahren haben Beschäftigte Anspruch auf 10 bis 15 Tage bezahlten Urlaub, um die Hadsch, eine Pilgerfahrt nach Mekka, zu absolvieren, einschließlich des Feiertags Eid al-Adha. Dieser bezahlte Urlaub muss einmal während der Beschäftigung bei demselben Unternehmen gewährt werden, aber nur dann, wenn die Beschäftigten zuvor noch keine Hadsch absolviert haben. Der Arbeitgeber kann festlegen, wie viele Beschäftigte diesen Urlaub jährlich erhalten.
Feiertage
Beschäftigte haben Anspruch auf die folgenden bezahlten Feiertage:
- Eid al-Fitr (dauert 10 Tage, aber die meisten Arbeitgeber geben nur drei Tage frei)
- Nationalfeiertag
- Eid al-Adha (dauert 10 Tage, aber die meisten Arbeitgeber geben nur fünf Tage frei)
Fällt der Nationalfeiertag auf ein Wochenende, wird an einem Tag vor oder nach dem Wochenende ein freier Tag gewährt.
Freistellung im Krankheitsfall
Beschäftigte haben jedes Jahr Anspruch auf 30 Tage Krankenurlaub bei voller Bezahlung, weitere 60 Tage bei 75 % Bezahlung und weitere 30 unbezahlte Tage. Das Jahr wird ab dem ersten Tag des Krankheitsurlaubs gezählt.
Ein Arbeitgeber kann Beschäftigten erst dann wegen Krankheit kündigen, wenn diese ihren gesamten Krankenurlaub aufgebraucht haben. Beschäftigte können beantragen, dass ihr Krankheitsurlaub mit dem Jahresurlaub kombiniert wird.
Krankenversicherung
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ausländischen Beschäftigten und ihren Familienangehörigen eine Krankenversicherung anzubieten. Visa und Aufenthaltsgenehmigungen werden für ausländische Beschäftigte ohne Krankenversicherung weder ausgestellt noch verlängert.
Die Allgemeine Organisation für Sozialversicherung (GOSI) verwaltet die Sozialversicherungsprogramme. Männer im Alter von 60 Jahren (62 nach dem Hidschri-Kalender) und Frauen im Alter von 55 Jahren mit mindestens 120 Beitragsmonaten in der Sozialversicherung haben Anspruch auf eine Rente. Nur Saudis haben Anspruch auf Leistungen für Rente, Alter und Hinterbliebene.
Der Arbeitgeber leistet einen kombinierten Beitrag von 9 % der Lohnsumme und die Beschäftigten von 9 % des Bruttoverdienstes an die Programme für Rente, Alter und nicht arbeitsbedingte Behinderungen.
Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen
Zusätzlich zu den Gesundheitsleistungen haben Beschäftigte in Saudi-Arabien Anspruch auf eine Rente, die aus Steuermitteln der Regierung finanziert wird, sowie auf eine Arbeiterunfallversicherung, die durch eine Pflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt ist.
Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Leistungen für Beschäftigte in Saudi-Arabien ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten wie zusätzliche Rentenbeiträge oder Lebensversicherungen beraten.
Aktualisiert: 13. Februar 2024
Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Saudi-Arabien
Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Saudi-Arabien. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen. Als Ihr Employer of Record in Saudi-Arabien werden wir:
- Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Saudi-Arabien besprochen und alle Fragen beantwortet werden
- einen individuellen Arbeitsvertrag auf Englisch und auf Arabisch (oder in einer anderen Landessprache) vorbereiten
- Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
- Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
- Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann
Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.
Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Saudi-Arabien
Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung,um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.
Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Saudi-Arabien klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.
Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister dieLohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen.
Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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