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Hire in Employer of Record Rumänien

Employer of Record in Rumänien
Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Rumänien expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.
Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Rumänien einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.
Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Rumänien und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.
Einstellung in Rumänien
Die Beschäftigungsverhältnisse in Rumänien werden durch das Arbeitsgesetzbuch und andere beschäftigungsspezifische Gesetze geregelt. Das rumänische Arbeitsrecht begünstigt im Allgemeinen die Beschäftigten, die auf keine der gesetzlich vorgesehenen Rechte verzichten können. Die Arbeitsverhältnisse werden durch individuelle Arbeitsverträge geregelt.
Da die Beschäftigung in Rumänien stark reguliert ist, ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigungspraktiken und Verträge den Vorschriften entsprechen. Als Ihr Employer of Record und PEO in Rumänien können wir sicherstellen, dass jeder Vertrag für jede Arbeitskraft alle Anforderungen erfüllt. Wir beraten Sie auch in Bezug auf kulturelle Normen und bewährte Einstellungspraktiken und halten Sie über Änderungen beim Arbeitsrecht auf dem Laufenden.
Arbeitsverträge in Rumänien
Wenn Sie planen, in Rumänien Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige standardmäßige Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.
Arbeitszeiten
Die reguläre Arbeitswoche besteht aus fünf Acht-Stunden-Tagen mit insgesamt 40 Stunden pro Woche. Beschäftigte, die mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten, haben Anspruch auf eine Ruhepause und eine Mahlzeit pro Schicht. Die Dauer und der Zeitplan für beides werden durch Tarifverträge festgelegt.
Als Nachtschicht gilt jede Schicht, in der mindestens drei Stunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens gearbeitet wird, oder wenn mindestens 30 % des Monats Nachtarbeit geleistet wird. Eine Nachtschicht darf im Durchschnitt von drei Monaten acht Stunden nicht überschreiten.
Beschäftigte, die mindestens drei Stunden pro Tag in der Nachtschicht arbeiten, benötigen Folgendes:
- eine ärztliche Untersuchung auf Kosten des Arbeitgebers zu Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen
- entweder eine einstündige Reduzierung der regulären Arbeitszeit ohne Gehaltseinbußen für die Tage, an denen Beschäftigte mindestens drei Stunden nachts arbeiten, oder einen Bonus in Höhe von mindestens 25 % des Grundgehalts
Alle Stunden, die über acht pro Tag oder 40 Stunden pro Woche hinausgehen, gelten als Überstunden.
Entlohnung
Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Am 1. Juli 2024 wurde der Mindestlohn von 3.300 rumänischen Lei auf 3.700 Lei pro Monat und von 19,96 Lei auf 22,02 Lei pro Stunde erhöht.
- Überstunden müssen innerhalb von 30 Tagen durch bezahlte Freizeit oder mit einem Überstundenzuschlag von mindestens 75 % des Grundgehalts ausgeglichen werden.
- Beschäftigte haben Anspruch auf die doppelte Vergütung für die am Feiertag geleistete Arbeit, falls der Arbeitgeber den Tag nicht frei geben kann.
Als Ihr Employer of Record in Rumänien können wir Ihnen mit Ressourcen und Einblicken in die Mitarbeitervergütung dienen,damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.
Sonderzahlungen
Jahresendprämien sind freiwillig und werden durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge geregelt.
Beschäftigte, die an einen anderen Standort oder zu einem anderen Arbeitgeber versetzt werden, haben Anspruch auf eine Versetzungsprämie.
Probezeit
Eine Probezeit von bis zu 120 Tagen für leitende Angestellte oder 90 Tagen für nicht leitende Angestellte ist zulässig.
Kündigungen und Abfindungen
Beschäftigte, die aus gerechtfertigten geschäftlichen Gründen entlassen wurden, müssen mindestens 20 Werktage vor der Entlassung informiert werden. Eine Auszahlung anstelle einer Kündigungsfrist ist nicht zulässig.
Im Allgemeinen kann der Arbeitsvertrag von Beschäftigten nur einseitig mit einer Frist von 20 Kalendertagen bei einfachen Positionen und 45 Kalendertagen bei leitenden Positionen schriftlich gekündigt werden. Beschäftigte können den Arbeitsvertrag fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt.
Gekündigte Beschäftigte haben Anspruch auf eine Abgeltung ihres erworbenen, aber nicht genutzten Urlaubs. Abfindungen werden gewährt, wenn der Arbeitgeber durch den individuellen oder kollektiven Arbeitsvertrag verpflichtet ist, solche Zahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten. In der Praxis wird eine Abfindung gezahlt, wenn die Entlassung aus Gründen erfolgt, die nicht speziell mit der Leistung oder dem disziplinarischen Fehlverhalten der Beschäftigten zusammenhängen. Wenn die Entlassung auf die individuelle Leistung zurückzuführen ist, haben Beschäftigte in der Regel nur dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn es sich um eine physische oder psychische Arbeitsunfähigkeit handelt, die durch einen Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag abgedeckt ist.
Während der Probezeit kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Als Ihr Employer of Record in Rumänien helfen wir Ihnen, bei unerwarteten Kündigungen schnell Ersatz zu finden. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung und einen personalisierten Prozess, der sicherstellt, dass Sie sich nicht vor einem Arbeitsgericht wiederfinden.
Sozial- und Arbeitgeberleistungen in Rumänien
Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Rumänien die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.
Mutterschutz und Elternzeit
Eine schwangere Mitarbeiterin, die mindestens einen Monat der letzten 12 Monate beschäftigt war, hat Anspruch auf 126 Tage Mutterschaftsurlaub, der 63 Tage vor dem Geburtstermin beginnt. Es müssen mindestens 42 Tage Mutterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes genommen werden. Während des Mutterschaftsurlaubs verdienen Mitarbeiterinnen 85 % ihres durchschnittlichen Einkommens der vorangegangenen 12 Monate. Das Mutterschaftsgeld wird von der nationalen Sozialversicherungskasse gezahlt. Mitarbeiterinnen im Mutterschaftsurlaub können nicht gekündigt werden.
Urlaub
Beschäftigte haben Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Tarifverträge und Arbeitsverträge können zusätzlichen Urlaub vorsehen. Beschäftigte können ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht verfallen lassen.
Der Jahresurlaub muss in einem Zeitraum von nicht weniger als 15 Tagen genommen werden. Nicht in Anspruch genommener Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten ab dem folgenden Jahr genommen werden.
Das Urlaubsgeld muss mindestens so hoch sein wie das Grundgehalt und die ständigen Leistungen und Boni laut Vertrag oder Tarifvertrag. Das Urlaubsgeld muss fünf Tage vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden.
Beschäftigte in den folgenden Situationen haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von mindestens drei Tagen pro Jahr:
- Beschäftigte unter 18 Jahren
- Beschäftigte, die unter schweren, gefährlichen oder schädlichen Bedingungen arbeiten
- Beschäftigte, die körperlich beeinträchtigt oder blind sind
Im Falle eines familiären Notfalls haben Beschäftigte Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Tage variiert je nach Branche und wird durch Tarifverträge oder interne Regelungen festgelegt.
Feiertage
Das Arbeitsgesetzbuch sieht die folgenden Feiertage vor:
- Silvester (zwei Tage)
- Tag der Vereinigung
- Karfreitag
- Ostersonntag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit
- Kindertag
- Orthodoxer Pfingstsonntag
- Orthodoxer Pfingstmontag
- Himmelfahrt
- Tag des Heiligen Andreas
- Nationalfeiertag
- 1. Weihnachtsfeiertag
- 2. Weihnachtsfeiertag
Beschäftigte, die einer anderen Religion als dem Christentum angehören, haben Anspruch auf zwei freie Tage für jeden der drei festgelegten religiösen Feiertage, vorausgesetzt, die religiöse Glaubensgemeinschaft, die diese Feiertage festlegt, wird von der rumänischen Regierung anerkannt.
Beschäftigte, die an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müssen, haben Anspruch auf einen freien Tag innerhalb der folgenden 30 Tage.
Freistellung im Krankheitsfall
Beschäftigte, die die erforderlichen Beiträge in das rumänische Renten- und Sozialversicherungssystem eingezahlt haben, haben Anspruch auf einen Krankenurlaub von bis zu 183 Tagen pro Jahr mit einer möglichen Verlängerung um 90 Tage. Das Krankengeld beträgt 75 % des durchschnittlichen Monatseinkommens, das sie in den letzten sechs Monaten verdient haben. Der Arbeitgeber zahlt die ersten fünf Tage des Krankheitsurlaubs, den Rest übernimmt die Sozialversicherung. Beschäftigte im Krankheitsurlaub können nicht gekündigt werden.
Krankenversicherung
Beschäftigte können im Alter von 60 (Frauen) bzw. 65 (Männer) mit mindestens 15 Beitragsjahren mit einer vollen Rente in Rente gehen. Das Anspruchsalter für Frauen wird bis 2030 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmerbeiträge vom Lohn einbehalten und an die Regierung abführen.
Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen
Zusätzlich zu den Gesundheitsleistungen haben Beschäftigte in Rumänien Anspruch auf eine Rente, die aus Steuermitteln der Regierung finanziert wird, sowie auf eine Arbeiterunfallversicherung, die durch eine Pflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt ist.
Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Leistungen für Beschäftigte in Rumänien ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten wie zusätzliche Rentenbeiträge oder Lebensversicherungen beraten.
Aktualisiert: 20. Juni 2024
Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Rumänien
Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Rumänien. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen. Als Ihr Employer of Record in Rumänien werden wir:
- Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Rumänien besprochen und alle Fragen beantwortet werden
- einen individuellen Arbeitsvertrag auf Englisch und auf Rumänisch (oder in einer anderen Landessprache) vorbereiten
- Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
- Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
- Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann
Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.
Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Rumänien
Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung,um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.
Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Rumänien klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.
Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen.
Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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