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Hire in Employer of Record Frankreich

EOR in Frankreich
Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Frankreich expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.
Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Frankreich einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.
Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Frankreich und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.
Einstellung in Frankreich
Das französische Arbeitsrecht ist komplex und begünstigt weitgehend Beschäftigte gegenüber dem Arbeitgeber. Das französische Arbeitsgesetzbuch, Code du Travail,regelt die Länge der Arbeitswoche, die Bezahlung von Überstunden, Urlaub und persönliche Freistellung sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Im Vergleich zum übrigen Europa sind die Gewerkschaften in Frankreich weniger verbreitet, aber das französische Arbeitsrecht sieht eine umfassende institutionelle Rolle für die organisierte Arbeitnehmerschaft vor. Neben dem Arbeitsgesetzbuch spielt die Rechtsprechung im französischen Arbeitsrecht eine wichtige Rolle.
Aufgrund der Komplexität des französischen Arbeitsrechts sind rechtskonforme Arbeitsverträge eine unabdingbare Voraussetzung für Unternehmen. Als Ihr Employer of Record und PEO in Frankreich können wir sicherstellen, dass jeder Vertrag für jede Arbeitskraft alle Anforderungen erfüllt. Wir beraten Sie auch in Bezug auf kulturelle Normen und bewährte Einstellungspraktiken und halten Sie über Änderungen beim Arbeitsrecht auf dem Laufenden.
Arbeitsverträge in Frankreich
Wenn Sie neue Mitarbeitende einstellen möchten, sollten Sie daran denken, dass Arbeitsverträge in Frankreich die zu leistende Arbeit, die zu zahlende Vergütung und die rechtliche Unterordnung der Mitarbeitenden unter den Arbeitgeber beinhalten müssen. Die Verträge müssen in französischer Sprache abgefasst sein, obwohl ausländische Beschäftigte eine Übersetzung verlangen können.
Seien Sie außerdem vorsichtig mit befristeten Verträgen, da diese nur unter besonderen Umständen zulässig sind, z. B. als Ersatz für vorübergehend beurlaubte Beschäftigte.
Hier sind einige allgemeine Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Informationen dazu, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.
Arbeitszeiten
Obwohl die Standardarbeitszeit in Frankreich 35 Stunden beträgt, kann in Tarifverträgen ein anderer Standard festgelegt werden. Beschäftigte dürfen nicht mehr als sechs Tage pro Woche arbeiten. Darüber hinaus müssen alle Stunden, die über 35 Stunden pro Woche hinausgehen, als Überstunden vergütet werden. Im Durchschnitt von 12 Wochen dürfen Beschäftigte nicht mehr als 44 Stunden pro Woche arbeiten, und sie dürfen nie mehr als 48 Stunden in einer Woche arbeiten. Die Regeln für die Wochenarbeitszeit gelten nicht für leitende Positionen.
Entlohnung
Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen französischen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Mit Gültigkeit ab dem 1. Mai 2023 wurde der Mindestlohn von 1.709,28 € auf 1.747,2 € pro Monat und von 11,27 € auf 11,52 € pro Stunde erhöht.
- Tarifverträge sehen oft großzügigere Entschädigungen vor als das vorgeschriebene Minimum.
- Die Löhne müssen mindestens monatlich gezahlt werden, und es muss eine Lohnabrechnung bereitgestellt werden.
- Für Beschäftigte, die mehr als die übliche 35-Stunden-Woche arbeiten müssen, beträgt die Überstundenvergütung in der Regel 125 % des normalen Stundenlohns für die ersten acht Stunden und danach 150 %.
- Beschäftigte, die am 1. Mai arbeiten müssen, haben Anspruch auf eine Prämie von 200 %.
Als Ihr Employer of Record in Frankreich können wir Ihnen Ressourcen und Einblicke in die Mitarbeitervergütung bieten, damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.
Sonderzahlungen
Es ist üblich, wenn auch nicht verpflichtend, dass Beschäftigte Ende Dezember einen Bonus in Form eines 13. Monatsgehalts bekommen. Für Beschäftigte, die in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden arbeiten, schreibt das französische Arbeitsgesetzbuch einen Gewinnbeteiligungsplan vor, der im Rahmen eines Tarifvertrags ausgehandelt wird.
Probezeit
Die Probezeit in Frankreich beträgt zwei Monate für einfache Angestellte, drei Monate für mittlere Führungskräfte und Techniker und vier Monate für Führungskräfte.
Während der Probezeit können sowohl der Arbeitgeber als auch der/die Beschäftigte den Arbeitsvertrag jederzeit ohne Abfindung kündigen. Wenn der Arbeitgeber jedoch beabsichtigt, eine/n Beschäftigte/n während der Probezeit zu entlassen, muss er den/die Beschäftigte vor der Kündigung benachrichtigen.
Kündigungen und Abfindungen
Beschäftigten in Frankreich kann nur gekündigt werden, wenn ein echter und schwerwiegender Grund vorliegt. Gerechtfertigte Gründe für eine Entlassung sind unter anderem:
- Nichtbeachtung von Anweisungen, Gewalt oder Beschimpfungen, Diebstahl, wiederholte unerlaubte Abwesenheit, unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz, sexuelle Belästigung, berufliche Unzulänglichkeit oder Nichterreichen von Zielen
- Beseitigung oder Umwandlung von Positionen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten, Umstrukturierung zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens oder Schließung des Geschäfts
Eine grundlose Entlassung gilt als missbräuchliche Behandlung, und Beschäftigten kann ein Schadenersatz von bis zu zwei Jahresgehältern zugesprochen werden. In Tarifverträgen werden oft höhere Abfindungen festgelegt.
Als Ihr Employer of Record in Frankreich helfen wir Ihnen, bei unerwarteten Kündigungen schnell Ersatz zu finden. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung und einen personalisierten Prozess, der sicherstellt, dass Sie sich nicht vor einem Arbeitsgericht wiederfinden.
Arbeitgeberleistungen und bezahlte Freistellung in Frankreich
Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Frankreich die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.
Mutterschutz und Elternzeit
Mitarbeiterinnen in Frankreich sind verpflichtet, Mutterschaftsurlaub zu nehmen. Die Richtlinien für Mutterschaftsurlaub sehen Folgendes vor:
- Bei einem Kind (mit bis zu einem älteren Kind) erhält die Mutter sechs Wochen Urlaub vor der Geburt und 10 Wochen Urlaub nach der Geburt.
- Bei einem Kind (bei zwei oder mehr älteren Kindern) erhält die Mutter acht Wochen Schwangerschaftsurlaub und 18 Wochen Urlaub nach der Geburt.
- Bei Zwillingen erhält die Mutter 12 Wochen vor der Geburt und 22 Wochen nach der Geburt, bei Drillingen oder mehr 24 Wochen vor der Geburt und 22 Wochen nach der Geburt.
- Bei medizinischen Komplikationen werden zwei zusätzliche Wochen vor der Geburt und vier zusätzliche Wochen nach der Geburt gewährt.
Urlaub
Beschäftigte in Frankreich haben vom 1. Juni bis zum 31. Mai des Folgejahres Anspruch auf fünf Wochen Jahresurlaub, der sich auf zweieinhalb Tage pro Monat beläuft. In Tarifverträgen können zusätzliche freie Tage vereinbart werden.
Zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober müssen mindestens 12 aufeinanderfolgende Urlaubstage genommen werden, und in den meisten Fällen kann der nicht genutzte Urlaub nicht übertragen werden.
Feiertage
Beschäftigte in Frankreich haben nur Anspruch auf den Tag der Arbeit als bezahlten Feiertag, und Beschäftigte, die am Tag der Arbeit arbeiten müssen, bekommen den Lohn eines zusätzlichen Tages. Ob andere Urlaubstage als bezahlter Urlaub abgedeckt werden, wird vom Arbeitgeber oder einem Tarifvertrag festgelegt.
In Frankreich gelten die folgenden Feiertage:
- Neujahr
- Ostermontag
- Tag der Arbeit
- Ende des Zweiten Weltkriegs
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Nationalfeiertag
- Mariä Himmelfahrt
- Allerheiligen
- Waffenstillstandstag
- 1. Weihnachtsfeiertag
Feiertage verschieben sich nicht, wenn sie auf Wochenenden fallen, und es wird auch keine Freizeit gewährt.
Freistellung im Krankheitsfall
Wenn Beschäftigte aufgrund von Krankheit abwesend sind, werden der Arbeitsvertrag und die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Beschäftigten vollständig zu entschädigen, ausgesetzt. Das Gesundheitssystem der Sozialversicherung in Frankreich zahlt Beschäftigten im Krankheitsfall ein Tagegeld, und der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, nur die Differenz zwischen diesem Tagegeld und dem normalen Gehalt der Beschäftigten auszugleichen.
Wenn der krankheitsbedingte Arbeitsausfall länger als 30 Tage dauert, müssen sich Beschäftigte vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. In den ersten 30 Tagen der Abwesenheit erhalten Beschäftigte 90 % des Bruttogehalts, das sie verdient hätten, wenn sie weiter gearbeitet hätten. Für die folgenden 30 Tage erhalten Beschäftigte zwei Drittel dieses Gehalts. Diese Zeiträume erhöhen sich um 10 Tage pro fünf Dienstjahre über den anfänglichen Zeitraum von einem Jahr hinaus, aber der gesamte Zeitraum der bezahlten Abwesenheit wegen Krankheit darf 90 Tage nicht überschreiten.
Krankenversicherung
Arbeitgeber und Beschäftigte müssen Beiträge in die gesetzliche französische Krankenversicherung einzahlen. Das französische Gesundheitswesen deckt Krankenhaus- und Arztbesuche, Langzeitpflege sowie verschreibungspflichtige Medikamente ab. Patienten sind allerdings für Selbstbeteiligungen, Zuzahlungen und Restbeträge für Arztrechnungen verantwortlich, die die abgedeckten Gebühren übersteigen. Die meisten in Frankreich, 95 %, haben eine Zusatzversicherung, um zusätzliche Kosten zu decken.
Als Ihr Employer of Record in Frankreich können wir ggf. eine optionale Zusatzkrankenversicherung für Fachkräfte und deren Angehörige zu einem kostengünstigeren Tarif anbieten.
Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen
Zusätzlich zu den Gesundheitsleistungen finanzieren die Steuerbeiträge von Arbeitgebern und Beschäftigten Leistungen wie das nationale Rentensystem und die Arbeitslosenversicherung.
Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Sozialleistungen für Beschäftigte in Frankreich ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten, wie zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge oder Lebensversicherungen, beraten.
Aktualisiert: 18. Dezember 2023
Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Frankreich
Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Frankreich. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen.
Als Ihr Employer of Record in Frankreich werden wir:
- Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Frankreich besprochen und alle Fragen beantwortet werden
- Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag auf Englisch und auf Französisch (oder in einer anderen Landessprache) vorbereiten
- Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
- Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
- Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann
Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.
Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Frankreich
Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.
Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Frankreich klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.
Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen.
Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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