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Hire in Employer of Record Dänemark

Learn more about employment regulations, pay requirements, and other important information about hiring workers in Employer of Record Dänemark.
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EOR in Dänemark

Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Dänemark expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.

Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Dänemark einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.

Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Dänemark und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.

Einstellung in Dänemark

Obwohl es keinen Mindestlohn gibt, gehören Beschäftigte in Dänemark zu den bestbezahlten der Welt und genießen ein sehr hohes Maß an Lohngleichheit. In Dänemark zieht man es vor, sich der Marktwirtschaft zu überlassen, anstatt eine Menge staatlicher Schutzmaßnahmen einzuführen. Folglich sind die Beschäftigten weniger geschützt als in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Verschiedene Gesetze regeln die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten in Dänemark, darunter das Angestelltengesetz, das Urlaubsgesetz, das Gesetz über Mutterschaftsurlaub und -geld, das Gesetz über Krankengeld, das Gesetz über Arbeitnehmerentschädigung und das Gesetz über die Arbeitszeiten.

Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union, und seine Gesetze und Vorschriften entsprechen in fast allen Bereichen den EU-Normen.

Nach dänischem Recht ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag erforderlich, der spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung abgeschlossen sein muss.

Arbeitsverträge in Dänemark

Wenn Sie planen, in Dänemark Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige standardmäßige Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.

Arbeitszeiten

Das dänische Arbeitszeitgesetz besagt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit an sieben Tagen, über vier Monate gerechnet, 48 Stunden pro Woche, einschließlich Überstunden, nicht überschreiten darf.

Beschäftigte haben Anspruch auf einen freien Tag pro Woche, der nach Möglichkeit der Sonntag sein sollte.

Darüber hinaus sollten die Arbeitszeiten so gestaltet werden, dass Beschäftigten innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden gewährt wird.

Für Nachtarbeit und für Arbeiten, die von Beschäftigten unter 18 Jahren ausgeführt werden, gelten besondere Vorschriften.

Entlohnung

Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Das dänische Gesetz sieht keinen Mindestlohn vor, die meisten Tarifverträge dagegen schon. Es kann sich dabei um einen Mindestlohn handeln (in der Regel in der Industrie), der ein absolutes Minimum für die Entlohnung festlegt, oder um einen Standardlohn (in der Regel im öffentlichen Sektor), der auf Unterschieden bei den Gehaltsstufen und den Arbeitsfunktionen basiert.
  • Das dänische Recht beinhaltet keine Bestimmungen zur Überstundenvergütung, die im Allgemeinen tarifvertraglich geregelt ist.
  • Beschäftigte erhalten für die Arbeit an Feiertagen den vollen Lohn. Ob andere Beschäftigte für Urlaub entschädigt werden, hängt von den Bedingungen der individuellen oder kollektiven Arbeitsverträge ab.

Als Ihr Employer of Record in Dänemark können wir Ihnen mit Ressourcen und Einblicken in die Mitarbeitervergütung dienen, damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.

Sonderzahlungen

Nach dänischem Recht sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitenden Prämien zu zahlen.

Probezeit

Eine Probezeit darf in der Regel sechs Monate nicht überschreiten.

Kündigungen und Abfindungen

Der Arbeitgeber muss je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses eine Kündigungsfrist von ein bis sechs Monaten einhalten. Tarifverträge können entweder überhaupt keine Kündigungsfrist oder eine Frist von bis zu 70 Tagen vorsehen. Für Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, gilt nach neun Beschäftigungsjahren eine Kündigungsfrist von 90 Tagen und nach 12 Jahren eine Kündigungsfrist von 120 Tagen.

Die Kündigungsfrist von Beschäftigten beträgt einen Monat, es sei denn, ein Tarifvertrag schreibt eine Frist von bis zu 28 Tagen vor.

Beschäftigte können eine schriftliche Erklärung der Gründe für die Kündigung verlangen. In einigen Fällen haben Beschäftigte das Recht auf eine schriftliche Abmahnung, bevor sie gekündigt werden.

Beschäftigte, denen aus wichtigem Grund gekündigt wurde, haben Anspruch auf folgende Leistungen:

  • wenn sie mindestens 12 Jahre lang für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben: ein Monatsgehalt
  • wenn sie mindestens 17 Jahre lang für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben: drei Monatsgehälter

Beschäftigte, denen ohne triftigen Grund gekündigt wurde und die mindestens ein Jahr lang beschäftigt waren, haben ebenfalls Anspruch auf eine Abfindung. Im Allgemeinen entspricht die maximale Abfindung dem Gehalt für die Hälfte der Kündigungsfrist. Je nach Alter und Betriebszugehörigkeit von Beschäftigten kann dieser Betrag auf bis zu sechs Monatsgehälter erhöht werden.

Mitarbeiterinnen, die schwanger sind, sich im Elternurlaub befinden, oder Beschäftigte, die als Betriebsrat oder Sicherheitsbeauftragte tätig sind, haben in der Regel Anspruch auf eine hohe Abfindung, wenn ihnen gekündigt wird.

Als Ihr Employer of Record in Dänemark helfen wir Ihnen, bei unerwarteten Kündigungen schnell Ersatz zu finden. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung und einen personalisierten Prozess, der sicherstellt, dass Sie sich nicht vor einem Arbeitsgericht wiederfinden.

Sozial- und Arbeitgeberleistungen in Dänemark

Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Dänemark die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.

Mutterschutz und Elternzeit

Nach dem Mutterschaftsgesetz, dem konsolidierten Gesetz Nr. 1070 vom 14. November 2012 (Dänisch), hat eine Frau Anspruch auf 18 Wochen Mutterschaftsurlaub, davon vier Wochen vor dem Geburtstermin und 14 Wochen nach der Geburt. Zwei Wochen Urlaub nach der Geburt sind vorgeschrieben. Eine Mitarbeiterin kann nach der 14. Woche weitere 32 Wochen Elternurlaub nehmen, aber der gesamte Elternurlaub darf 32 Wochen pro Familie, die vor dem neunten Geburtstag des Kindes genommen werden müssen, nicht überschreiten.

Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf 50 % ihres Gehalts während des Mutterschaftsurlaubs von vier Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung bis 14 Wochen nach der Entbindung. In individuellen Verträgen oder Tarifverträgen kann dies auf die volle Bezahlung für einen Teil des Mutterschaftsurlaubs ausgedehnt werden.

Mitarbeiterinnen müssen mindestens 13 Wochen und 120 Stunden beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben.

Während und nach der Schwangerschaft gibt es mehrere Arten von Urlaub:

  • Der Schwangerschafts- und Entbindungsurlaub beginnt vier Wochen vor dem Geburtstermin
  • Mutterschaftsurlaub bis 14 Wochen nach der Entbindung
  • Elternurlaub von 32 Wochen ab der 14. Woche nach der Entbindung

Beschäftigte, die keinen Anspruch auf eine Bezahlung durch ihren Arbeitgeber haben, können Anspruch auf Mutterschafts-/Vaterschaftsgeld von Udbetaling Danmark haben.

Urlaub

Beschäftigte haben Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub pro Jahr, wobei sie 2,08 Tage Urlaub für jeden vollendeten Beschäftigungsmonat erhalten, der vom 1. September bis zum 31. August dauert. Der Urlaub kann sowohl in der Zeit, in der er anfällt, als auch in den vier Monaten danach genommen werden, z. B. zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember des folgenden Jahres. Maximal eine Woche Urlaub kann auf das folgende Jahr übertragen werden.

Beschäftigte haben Anspruch auf 25 Tage Urlaub pro Jahr, entweder bezahlt (wenn sie Anspruch darauf haben) oder unbezahlt. Anspruch auf bezahlten Urlaub haben Beschäftigte, die auch Anspruch auf eine mindestens einmonatige Kündigungsfrist sowie auf bezahlten Krankenurlaub und bezahlte Feiertage haben. Diese Beschäftigten haben außerdem Anspruch auf ein jährliches Urlaubsgeld in Höhe von 1 % ihres Gehalts.

Beschäftigte, die auf Stundenbasis bezahlt werden, haben Anspruch auf ein Urlaubsgeld in Höhe von 12,5 % ihres Gehalts. Die Arbeitgeber müssen das Urlaubsgeld vierteljährlich an die dänische Urlaubskasse überweisen, und die Beschäftigten erhalten das Geld, wenn sie ihren Urlaub nehmen.

Beschäftigte haben während des Urlaubsjahres Anspruch auf drei aufeinanderfolgende Wochen Urlaub. Arbeitgeber müssen in der Regel dem Wunsch von Beschäftigten nachkommen, den Großteil ihres Urlaubs während der Schulferien ihrer Kinder zu nehmen.

Einige Arbeitsverträge und die meisten Tarifverträge sehen zusätzliche fünf freie Tage vor.

Feiertage

Hier finden Sie die Feiertage in Dänemark:

  • Neujahr
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • Großer Gebetstag
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstsonntag
  • Pfingstmontag
  • 1. Weihnachtsfeiertag
  • 2. Weihnachtsfeiertag

An gesetzlichen Feiertagen arbeiten Beschäftigte in der Regel nicht. Ein Feiertag, der auf ein Wochenende fällt, wird nicht auf ein anderes Datum verschoben.

Freistellung im Krankheitsfall

Nach dem Arbeitnehmergesetz haben Beschäftigte während ihres Krankheitsurlaubs Anspruch auf ihr volles Gehalt, einschließlich Prämien.

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt während der ersten 30 Tage des Krankheitsurlaubs, danach hat er Anspruch auf Erstattung durch die Gemeinde. Im Allgemeinen berührt das Recht des Arbeitgebers auf Erstattung nicht das Recht der Beschäftigten auf volle Bezahlung während des Krankheitsurlaubs.

Das Krankengeld kann im Allgemeinen nicht länger als 52 Wochen innerhalb von 18 Monaten in Anspruch genommen werden. Der Betrag, auf den Beschäftigte Anspruch haben, hängt von deren Stundenlohn und Wochenarbeitszeit ab.

Beschäftigte, die nicht unter das Arbeitnehmergesetz fallen, haben unter Umständen Anspruch auf Lohnfortzahlung während eines Krankheitsurlaubs im Rahmen des entsprechenden Tarifvertrags oder des individuellen Arbeitsvertrags.

Wenn Beschäftigte während des Krankheitsurlaubs keinen Anspruch auf Entgelt haben, haben sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld nach dem dänischen Krankengeldgesetz.

Krankenversicherung

Dänische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Dänemark haben Anspruch auf eine staatliche Altersrente nach den Bestimmungen des dänischen Gesetzes über Sozialrenten. Die Altersrente wird derzeit ab 65 Jahren für Personen gezahlt, die vor dem 1. Januar 1954 geboren sind; 65,5 Jahre für Personen, die zwischen dem 1. Januar 1954 und dem 30. Juni 1954 geboren sind; 66 Jahre für Personen, die zwischen dem 1. Juli 1954 und dem 31. Dezember 1954 geboren sind; 66,5 Jahre für Personen, die zwischen dem 1. Januar 1955 und dem 30. Juni 1955 geboren sind; und 67 Jahre für Personen, die nach dem 30. Juni 1955 geboren sind.

Die Arbeitgeber sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine Altersversorgung zu bieten, aber viele Tarifverträge enthalten Rentenregelungen für Arbeiter und Angestellte. In den meisten Fällen haben diese Renten die Form von beitragsorientierten Plänen.

Wenn kein Tarifvertrag vorliegt, kann ein privates Rentensystem eingerichtet werden, das durch Beiträge des Arbeitgebers und der Beschäftigten finanziert wird. Normalerweise werden zwei Drittel des Beitrags vom Arbeitgeber und ein Drittel von den Beschäftigten gezahlt.

Das dänische Gesetz über Arbeitsmarkt-Zusatzrenten (Dänisch) sieht vor, dass alle Arbeitgeber und Beschäftigten zu einer Zusatzrente beitragen müssen, die zusätzlich zur Altersrente gezahlt wird. Die monatlichen Beiträge des Arbeitgebers und der Beschäftigten hängen von den pro Monat geleisteten Arbeitsstunden ab und davon, ob die Beschäftigten stundenweise, wöchentlich oder monatlich bezahlt werden.

Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen

Zusätzlich zu den Gesundheitsleistungen haben Beschäftigte in Dänemark Anspruch auf eine Rente, die aus Steuermitteln der Regierung finanziert wird, sowie auf eine Arbeiterunfallversicherung, die durch eine Pflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt ist.

Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Leistungen für Beschäftigte in Dänemark ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten wie zusätzliche Rentenbeiträge oder Lebensversicherungen beraten.

Aktualisiert: 9. Februar 2024

Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Dänemark

Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Dänemark. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen. Als Ihr Employer of Record in Dänemark können wir:

  • Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Dänemark besprochen und alle Fragen beantwortet werden
  • Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag auf Englisch und Dänisch (oder in einer anderen lokalen Sprache) erstellen
  • Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
  • Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
  • Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann

Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.

Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Dänemark

Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.

Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Dänemark klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.

Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen.

Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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