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Hire in Employer of Record Kolumbien

Learn more about employment regulations, pay requirements, and other important information about hiring workers in Employer of Record Kolumbien.
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EOR in Kolumbien

Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Kolumbien expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.

Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Kolumbien einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.

Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Kolumbien und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.

Einstellung in Kolumbien

Die wichtigste Quelle für das Arbeitsrecht in Kolumbien ist der Código Sustantivo del Trabajo, das materielle Arbeitsgesetzbuch.

Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten müssen versuchen sicherzustellen, dass 90 % der Belegschaft Kolumbianer sind, mindestens jedoch 80 %. Arbeitgeber können beim Arbeitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen, allerdings nur für die Einstellung von Fachkräften und nur so lange, wie es nötig ist, um kolumbianische Beschäftigte für die Arbeit auszubilden. Ausländische Beschäftigte haben Anspruch auf die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie kolumbianische Beschäftigte.

Da Beschäftigungsverhältnisse in Kolumbien stark reglementiert sind, benötigen Unternehmen unbedingt rechtskonforme Arbeitsverträge. Als Ihr Employer of Record und PEO in Kolumbien können wir sicherstellen, dass jeder Vertrag für jede Arbeitskraft alle Anforderungen erfüllt. Wir beraten Sie auch in Bezug auf kulturelle Normen und bewährte Einstellungspraktiken und halten Sie über Änderungen beim Arbeitsrecht auf dem Laufenden.

Arbeitsverträge in Kolumbien

Wenn Sie planen, in Kolumbien Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige allgemeine Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.

Arbeitszeiten

Der reguläre Arbeitstag beträgt acht Stunden und die Arbeitswoche 48 Stunden. Arbeitgeber und Beschäftigte können einen Zeitplan von vier bis 10 Stunden pro Tag ohne Überstunden aushandeln, wenn die Gesamtstundenzahl 48 und die Anzahl der Arbeitstage sechs nicht übersteigt. Eine Ruhepause an jedem Arbeitstag ist obligatorisch, und der Sonntag ist in der Regel der freie Tag.

Beschäftigte, die drei oder mehr Sonntage in einem Kalendermonat arbeiten oder regelmäßig an gesetzlichen Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf einen weiteren bezahlten freien Tag in der Woche. Beschäftigte, die seltener an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen arbeiten, können entweder einen anderen bezahlten freien Tag oder nur eine Ausgleichszahlung wählen.

Entlohnung

Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der monatliche Mindestlohn 1.160.000 Pesos.
  • Tarifverträge können die gesetzliche Gehaltsspanne regeln, die jedoch nicht weniger als 1.160.000 Pesos pro Monat betragen darf.
  • Die Regierung legt den Mindestlohn jedes Jahr spätestens am 30. Dezember fest.
  • Überstunden werden mit 25 % über dem regulären Lohn für Tagesarbeit und mit 75 % mehr für Nachtarbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens vergütet.

Sonderzahlungen

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal im Jahr eine „Prima“ oder einen Bonus zu zahlen. Die Höhe des Bonus hängt davon ab, wie viel Umsatz der Arbeitgeber jährlich erzielt.

Arbeitgeber mit einem Einkommen von mehr als 200.000 Pesos im Jahr müssen einen Bonus in Höhe eines Monatsgehalts zahlen. Die eine Hälfte des Bonus sollte innerhalb der letzten 15 Tage des Monats Juni und die andere Hälfte innerhalb der ersten 20 Tage des Monats Dezember ausgezahlt werden.

Arbeitgeber mit einem Umsatz von weniger als 200.000 Pesos sind verpflichtet, einen Bonus in Höhe von zwei Wochenlöhnen zu zahlen. Ein Wochenlohn muss im Juni und einer im Dezember gezahlt werden.

Probezeit

Im Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von maximal zwei Monaten vereinbart werden. Während dieser Zeit können sowohl der Arbeitgeber als auch der/die Beschäftigte den Vertrag fristlos kündigen.

Kündigungen und Abfindungen

Sofern es sich nicht um grobes Fehlverhalten handelt, muss ein Arbeitgeber im Falle einer Kündigung eine schriftliche Kündigungsfrist von 15 Tagen einhalten.

Arbeitgeber müssen die Genehmigung des Arbeitsministeriums einholen, wenn sie den Vertrag von Beschäftigten kündigen wollen, die aufgrund eines Gesundheitszustands geschützt sind, auch wenn ein triftiger Grund vorliegt. 

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatslohns für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit und einen anteiligen Betrag für Zeiträume von weniger als einem Jahr, es sei denn, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist auf einen von mehreren Umständen zurückzuführen, wie z. B. die Begehung einer Straftat gegen den Arbeitgeber. 

Gewerkschaftsfunktionäre können nur entlassen werden, wenn ein Arbeitsrichter entscheidet, dass der Arbeitgeber einen triftigen Grund hat.

Wenn Beschäftigte ohne triftigen Grund gekündigt werden, haben sie Anspruch auf eine Abfindung. Der Betrag hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten ab.

  • Beschäftigung von einem Jahr oder weniger: 45 Tageslöhne 
  • Ein bis fünf Jahre Beschäftigung: 45 Tagessätze plus 15 Tagessätze für jedes Jahr der Beschäftigung nach dem ersten Jahr
  • Fünf bis 10 Jahre Beschäftigung: 45 Tagessätze plus 20 Tagessätze für jedes Jahr der Beschäftigung nach dem ersten Jahr
  • Über 10 Jahre Beschäftigung: 45 Tagessätze plus 40 Tagessätze für jedes Jahr der Beschäftigung nach dem ersten Jahr

Beschäftigte können ihren Vertrag aus verschiedenen Gründen kündigen. In allen Fällen ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen erforderlich, in der der Grund für die Kündigung angegeben sein muss.

Als Ihr Employer of Record in Kolumbien helfen wir Ihnen, bei unerwarteten Kündigungen schnell Ersatz zu finden. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung und einen personalisierten Prozess, der sicherstellt, dass Sie sich nicht vor einem Arbeitsgericht wiederfinden.

Sozial- und Arbeitgeberleistungen in Kolumbien

Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Kolumbien die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.

Mutterschutz und Elternzeit

Der Mutterschaftsurlaub dauert 18 Wochen bei voller Bezahlung und gilt für Mitarbeiterinnen, die ein Kind zur Welt bringen, einschließlich einer Totgeburt, oder ein Kind adoptieren.

Vor der Entbindung muss mindestens eine Woche Urlaub genommen werden, der bei medizinischer Notwendigkeit auf zwei Wochen verlängert werden kann.

Wenn die Mitarbeiterin an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt, kann sie zwei 30-minütige Pausen pro Tag zum Stillen (oder als Ruhepausen) ohne Lohnkürzung einlegen, bis das Kind 6 Monate alt ist, oder mit einem ärztlichen Attest auch länger, und es muss einen Ort in der Nähe des Arbeitsplatzes geben, an dem sie dies tun kann.

Urlaub

Beschäftigte haben nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 15 aufeinanderfolgende Tage bezahlten Jahresurlaub, und sie sind verpflichtet, jedes Jahr mindestens sechs Tage Urlaub zu nehmen. Beschäftigte können sich bis zur Hälfte der jährlichen Urlaubstage auszahlen lassen. Es kann maximal der Urlaub von vier Jahren angesammelt werden.

Feiertage

Beschäftigte haben Anspruch auf die folgenden Feiertage:

  • Neujahr
  • Heilige Drei Könige
  • Josefstag
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag
  • Tag der Arbeit
  • Christi Himmelfahrt
  • Fronleichnam
  • Heiligstes Herz Jesu
  • Peter und Paul
  • Unabhängigkeitstag
  • Schlacht von Boyacá
  • Mariä Himmelfahrt
  • Kolumbus-Tag
  • Allerheiligen
  • Unabhängigkeit von Cartagena
  • Mariä Empfängnis
  • Weihnachten

Wenn diese Daten auf einen anderen Tag als einen Montag fallen, wird der Feiertag am folgenden Montag genommen. Beschäftigte, die an einem Feiertag arbeiten, haben Anspruch auf einen Zuschlag von 75 % auf ihr reguläres Gehalt.

Freistellung im Krankheitsfall

Beschäftigte, die mindestens vier Wochen lang Beiträge in das Sozialversicherungssystem eingezahlt haben, haben Anspruch auf 180 Krankheitstage bei zwei Dritteln ihres regulären Gehalts. Der Arbeitgeber zahlt die ersten beiden Tage der Freistellung und die Sozialversicherung zahlt den Rest, es sei denn, die Abwesenheit ist auf eine arbeitsbedingte Krankheit oder einen Arbeitsunfall zurückzuführen. In diesem Fall übernimmt die Sozialversicherung 100 % des Lohns.

Krankenversicherung

Das Sozialversicherungssystem umfasst Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, nicht berufsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Arbeitnehmerentschädigung und Altersrente. Alle kolumbianischen Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, einer Basisrenten- und Krankenkasse beizutreten. Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte zahlen in das einheitliche Sozialversicherungssystem ein.

Für medizinische Leistungen können Beschäftigte entweder das öffentliche oder das private Gesundheitssystem wählen. Die Leistungen und Einrichtungen variieren je nach Krankenkasse. Die Leistungen umfassen medizinische, chirurgische, krankenhausbezogene, pharmazeutische, mütterliche und zahnärztliche Versorgung sowie damit verbundene Dienstleistungen. Vorbestehende Krankheiten müssen versichert sein, auch wenn dazu eine Wartezeit vorgesehen ist. Für Schwangere gibt es keine Wartezeit.

Die Gesundheitsregistrierung ist verpflichtend für alle abhängig Beschäftigten und diejenigen, die über einen Arbeitsvertrag eingestellt werden. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen gemeinsam in die Krankenversicherung einzahlen. Der Anteil des Arbeitgebers beträgt 8,5 % des Einkommens des Beschäftigten und der Beitrag des Beschäftigten beträgt 4 % (darin enthalten ist auch ein Beitrag des Beschäftigten zur Rentenversicherung).

Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen

Altersvorsorge

Der Pensionsplan schützt Beschäftigte im Falle der Pensionierung, der Invalidität oder des Todes (Hinterbliebenenleistungen). 

Beschäftigte haben die Wahl zwischen dem öffentlichen Sozialversicherungssystem und einem privaten System und können bis zu den letzten 10 Jahren vor der Pensionierung alle fünf Jahre zwischen den beiden Systemen wechseln. Der Beitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung beträgt 12,5 % des Lohns des/der Beschäftigten. 

Berufsunfallversicherung

Arbeitgeber tragen zwischen 0,348 % und 8,7 % der versicherten Lohnsumme zur Finanzierung der Arbeiterunfallversicherung bei. Der genaue Prozentsatz basiert auf einer Risikobewertung.

Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Leistungen für Beschäftigte in Kolumbien ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten wie zusätzliche Rentenbeiträge oder Lebensversicherungen beraten.

Aktualisiert: 18. Dezember 2023

Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Kolumbien

Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Kolumbien. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen.

Als Ihr Employer of Record in Kolumbien werden wir:

  • Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Kolumbien besprochen und alle Fragen beantwortet werden
  • Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag auf Englisch und auf Spanisch (oder in einer anderen Landessprache) vorbereiten
  • Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
  • Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
  • Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann

Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.


Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Kolumbien

Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.

Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Kolumbien klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.

Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister darüber hinaus bei der Abwicklung von Lohn- und Gehaltsbuchhaltung – einschließlich Zahlungen, Beachtung steuerlicher und anderer Vorschriften – in mehr als 150 Ländern und können die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen jeder Größe abwickeln.

Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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