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Hire in Employer of Record Brasilien

Learn more about employment regulations, pay requirements, and other important information about hiring workers in Employer of Record Brasilien.
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EOR in Brasilien

Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Brasilien expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen. 

Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Brasilien einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen. 

Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Brasilien und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.

Einstellung in Brasilien

Die Beschäftigung in Brasilien wird durch eine Reihe von Vorschriften geregelt, angefangen bei der Bundesverfassung und der Konsolidierung der Arbeitsgesetze von 1943 und deren Änderungen. Darüber hinaus kommen weitere Gesetze und Tarifverträge zum Tragen.

Die brasilianischen Arbeitsgesetze begünstigen im Allgemeinen die Beschäftigten. Arbeitgeber sehen sich regelmäßig mit Rechtsstreitigkeiten von ehemaligen Mitarbeitenden konfrontiert, nachdem diese gekündigt wurden. 

Da Beschäftigungsverhältnisse in Brasilien stark reglementiert sind, benötigen Unternehmen unbedingt rechtskonforme Arbeitsverträge. Als Ihr Employer of Record und PEO in Brasilien können wir sicherstellen, dass jeder Vertrag für jede Arbeitskraft alle Anforderungen erfüllt. Wir beraten Sie auch in Bezug auf kulturelle Normen und bewährte Einstellungspraktiken und halten Sie über Änderungen beim Arbeitsrecht auf dem Laufenden.

 

Arbeitsverträge in Brasilien

Wenn Sie planen, in Brasilien Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige allgemeine Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.

Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag und 44 Stunden pro Woche, es sei denn, ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Der Arbeitstag kann mit schriftlicher Zustimmung des/der Beschäftigten oder durch einen Tarifvertrag auf 12 Stunden verlängert werden. Erlaubt sind zwei Überstunden pro Tag.

Alle sechs Stunden, die ein/e Beschäftigte ununterbrochen arbeitet, hat er/sie Anspruch auf eine einstündige Pause.

In der Regel haben Beschäftigte am Sonntag frei, haben aber Anspruch auf mindestens einen bezahlten freien Tag.

Entlohnung

Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Am 1. Januar 2024 wurde der monatliche Mindestlohn in Brasilien von 1.320 auf 1.412 Brasilianische Real pro Monat erhöht.
  • 2025 wird der monatliche Mindestlohn von 1.412 Real (251,27 US$) auf schätzungsweise 1.509 brasilianische Real (268,53 US$) erhöht.
  • In Tarifverträgen kann die gesetzliche Gehaltsspanne geregelt werden.
  • Wenn die Regierung den Mindestlohn anhebt, ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, bestehenden Mitarbeitenden einen höheren Satz zu zahlen.
  • Die brasilianischen Bundesstaaten können einen höheren Mindestlohn als den nationalen Mindestlohn festlegen und durchsetzen.
  • Überstunden liegen mindestens 50 % über dem Grundlohn und müssen für alle Zeiten außerhalb von acht Stunden pro Tag oder 44 Stunden pro Woche bezahlt werden. Beschäftigte haben Anspruch auf doppelten Lohn für Arbeit an Feiertagen und Sonntagen.

Als Ihr Employer of Record in Brasilien können wir Ihnen Ressourcen und Einblicke in die Mitarbeitervergütung bieten, damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.

Sonderzahlungen

Beschäftigte haben Anspruch auf einen Jahresbonus, der am Ende des Jahres ausgezahlt wird und einem Monatsgehalt entspricht. Die erste Zahlung ist zwischen dem 1. Februar und dem 30. November fällig, die zweite bis zum 20. Dezember.

Probezeit

Eine Probezeit von bis zu 90 Tagen, die verlängert werden kann, ist zulässig. 

Kündigungen und Abfindungen

Beschäftigte können sowohl aus gutem Grund als auch grundlos entlassen werden. Wenn es sich um eine Kündigung aus wichtigem Grund handelt, ist keine Vorankündigung erforderlich, obwohl ein/e Beschäftigte/r, der/die den Grund bestreitet, den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verklagen kann.

Bei einer grundlosen Kündigung muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von acht Tagen einhalten (bei wöchentlich bezahlten Beschäftigten), bzw. von mindestens 30 Tagen (bei Beschäftigten, die weniger häufig bezahlt werden oder die mindestens ein Jahr für den Arbeitgeber gearbeitet haben). Für jedes Dienstjahr werden drei Tage addiert bis zu einem Maximum von insgesamt 90 Tagen. Wenn keine Kündigung erfolgt, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten oder die Beschäftigte während der Dauer der vorgeschriebenen Kündigungsfrist bezahlen.

Während der Kündigungsfrist dürfen Beschäftigte jeden Tag zwei Stunden bezahlten Urlaub nehmen. Beschäftigte, die wöchentlich bezahlt werden, dürfen sich einen ganzen Tag bezahlten Urlaub nehmen, und Beschäftigte, die seltener bezahlt werden und mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit aufweisen, dürfen sich sieben volle Tage bezahlten Urlaub nehmen.

Wenn Beschäftigte grundlos gekündigt werden, muss der Arbeitgeber die Rente der Beschäftigten, das sogenannte Konto des Garantiefonds für die Dauer der Betriebszugehörigkeit, um 40 % des Gesamtbetrags aufstocken, der während der Dauer der Beschäftigung des/der Mitarbeitenden im Garantiefonds angesammelt wurde. Sie haben außerdem Anspruch auf die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs und müssen das gesamte ausstehende Gehalt sowie einen anteiligen Betrag des Jahresbonus erhalten, der sich nach der Anzahl der Monate richtet, die der/die Beschäftigte in dem Jahr gearbeitet hat.

Einige Arten von Beschäftigten können nicht gekündigt werden:

  • Gewerkschaftsvertreter, Kandidaten für einen Vertreter oder ein Vertreter, dessen Amtszeit innerhalb des letzten Jahres abgelaufen ist 
  • Schwangere Arbeitnehmerinnen, bis fünf Monate nach der Geburt 
  • Mitarbeitende, die aufgrund eines Arbeitsunfalls abwesend sind, bis zu einem Jahr, nachdem sie wieder arbeiten dürfen

Als Ihr Employer of Record in Brasilien helfen wir Ihnen, bei unerwarteten Kündigungen schnell Ersatz zu finden. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung und einen personalisierten Prozess, der sicherstellt, dass Sie sich nicht vor einem Arbeitsgericht wiederfinden.

Sozial- und Arbeitgeberleistungen in Brasilien

Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Brasilien die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.

Mutterschutz und Elternzeit 

Schwangere Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf vier Monate (120 Tage) bezahlten Mutterschaftsurlaub, der bis zu einem Monat vor dem Geburtstermin beginnen kann. Er kann bei medizinischen Gründen vor oder nach der Geburt um zwei Wochen verlängert werden. Das Mutterschaftsurlaubsgeld entspricht dem vollen Gehalt der Mitarbeiterin oder dem Durchschnitt der letzten sechs Monatsgehälter. Es wird vom Arbeitgeber bezahlt, der es wiederum von der Sozialversicherung erstattet bekommt.

Urlaub

Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 30 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, wobei die genaue Anzahl der Tage folgendermaßen davon abhängt, wie viele unentschuldigte Abwesenheiten die Beschäftigten im Laufe des Jahres hatten:

  • Fünf oder weniger unentschuldigte Abwesenheiten: 30 Tage
  • Sechs bis 14 Abwesenheiten: 24 Tage
  • 15 bis 23 Abwesenheiten: 18 Tage
  • 24 bis 32 Abwesenheiten: 12 Tage
  • Mehr als 32 Abwesenheiten: Keine

Das Urlaubsgeld muss mindestens ein Drittel höher sein als das reguläre Gehalt des/der Beschäftigten.

Beschäftigte dürfen ihren Urlaub innerhalb von 12 Monaten nehmen, nachdem sie den Anspruch darauf erworben haben. Wenn er ihnen nicht gewährt wird, erhalten sie Anspruch auf das Doppelte ihres regulären Lohns, wenn sie ihn nehmen.

Beschäftigte dürfen sich bis zu ein Drittel der Urlaubstage auszahlen lassen. Nicht genommener Jahresurlaub kann nicht auf das folgende Jahr übertragen werden. Der Urlaub kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden, wenn der/die Beschäftigte damit einverstanden ist. Einer dieser Zeiträume muss mindestens 14 aufeinanderfolgende Tage umfassen und die beiden anderen dürfen nicht weniger als fünf aufeinanderfolgende Tage betragen.

Feiertage

Beschäftigte haben Anspruch auf acht nationale Feiertage sowie auf die Wahltage, die als gesetzliche Feiertage gelten und auf den ersten und letzten Sonntag im Oktober fallen:

  • Neujahr
  • Tiradentes
  • Tag der Arbeit
  • Tag der Unabhängigkeit
  • Unsere Liebe Frau von Aparecida
  • Allerseelen
  • Ausrufung der Republik
  • 1. Weihnachtsfeiertag

Außerdem werden in Brasilien freiwillige Feiertage und Teilurlaube anerkannt:

  • Karneval
  • Aschermittwoch
  • Karfreitag
  • Fronleichnam
  • Tag des öffentlichen Dienstes
  • Heiligabend (ab 14 Uhr)
  • Silvester (ab 14 Uhr)

Beschäftigte haben möglicherweise auch Anspruch auf lokale Feiertage.

Wenn nationale Feiertage auf einen Sonntag fallen, ist der darauf folgende Montag frei. Beschäftigte, die an einem Feiertag arbeiten müssen, haben Anspruch auf den doppelten Lohn.

Freistellung im Krankheitsfall

Arbeitnehmer, die aufgrund einer Verletzung oder Krankheit, die nicht mit der Arbeit zusammenhängt, der Arbeit fernbleiben, haben an den ersten 15 Tagen Anspruch auf ihr reguläres Gehalt. Wenn sie länger abwesend sind, zahlt die Sozialversicherung Krankengeld. Von Beschäftigten kann verlangt werden, dass sie sich ärztlich untersuchen lassen. Beschäftigte, die Krankengeld von der Sozialversicherung erhalten, können bis zu ein Jahr nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht entlassen werden.

Krankenversicherung

Beschäftigte, die die Voraussetzungen für bestimmte Programme erfüllen, haben Anspruch auf Sozialversicherungsrenten und Arbeitslosenunterstützung. Die Sozialversicherung bietet außerdem Leistungen in den folgenden Bereichen: Hinterbliebenenrenten, Beihilfen für Angehörige von Inhaftierten, Sparfonds, Leistungen für ältere und behinderte Menschen, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, Zahlungen bei Arbeitsunfällen, Mutterschaftsurlaub, Lohnfortzahlung für Familien, Unfallversicherung und Leistungen bei Krankheit. Beschäftigte zahlen auf der Grundlage ihres Gehalts Beiträge in die Sozialversicherung ein. Auch die Arbeitgeber leisten einen Beitrag zu diesem Programm.

Das gesetzliche Rentenalter beträgt 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen männliche Beschäftigte mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, weibliche Beschäftigte mindestens 30 Jahre lang.

Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen

Die Arbeitgeber müssen außerdem die folgenden Leistungen anbieten: 

  • Essensgutscheine
  • Gutscheine für den öffentlichen Nahverkehr
  • Lebensversicherung zum Standardtarif für eine dreiköpfige Familie

Außerdem bieten Arbeitgeber häufig die folgenden Annehmlichkeiten: 

  • Kindertagesbetreuung
  • Zahnversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Unterstützung bei Studiengebühren

Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Sozialleistungen für Beschäftigte in Brasilien ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten beraten, wie zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge oder Lebensversicherungen.

Aktualisiert: 12. September 2024

Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Brasilien

Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Brasilien. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen. 

Als Ihr Employer of Record in Brasilien werden wir:

  • Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Brasilien besprochen und alle Fragen beantwortet werden 
  • Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag auf Englisch und auf Portugiesisch (oder in einer anderen Landessprache) vorbereiten
  • Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
  • Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können 
  • Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann

Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.

Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Brasilien

Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform. 

Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Brasilien klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.

Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen. 

Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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